Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus 20 Mitgliedern. Die Träger des Rettungsdienstes, die Rettungsdienstbeauftragten, die Kostenträger und die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst entsenden jeweils 5 Vertreter in den Landesausschuss Rettungsdienst.