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Über den Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen


Gemäß § 13 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 02. Oktober 2007 richtet das Land einen Landesauschuss Rettungsdienst ein. Er besteht aus jeweils fünf Vertreterinnen oder Vertretern der Träger des Rettungsdienstes, der Kostenträger und der Beauftragten sowie fünf von der Ärztekammer Niedersachsen zu benennenden Ärztinnen oder Ärzte.

Die Arbeit des Landesausschusses wird durch eine von ihm gegebene Geschäftsordnung konkretisiert. Vom jeweiligen vorsitzenden Mitglied werden die Geschäfte des Ausschusses geführt. Der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle vier Jahre und ist zuletzt zum 01.01.2017 den Beauftragen im Rettungsdienst übertragen worden.

Empfehlungen des Landesausschusses Rettungsdienst werden nach Beschluss im niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Daher wird diese Seite ständig aktualisiert.

Mitglieder

Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus 20 Mitgliedern. Die Träger des Rettungsdienstes, die Rettungsdienstbeauftragten, die Kostenträger und die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst entsenden jeweils 5 Vertreter in den Landesausschuss Rettungsdienst.

Aufgaben

Der Landesausschuss Rettungsdienst berät die Träger des Rettungsdienstes und die Beauftragten und befasst sich mit Grundfragen des Rettungsdienstes und seiner Fortentwicklung, insbesondere mit Qualitätsstandards für die Notfallrettung und Qualitätsmanagement im Rettungsdienst.

Arbeitsgruppen

● Struktur & Qualität

● Strategie & Finanzen

● Bedarfsplanung

Sitzungen

Der Landesausschuss Rettungsdienst tagt jeweils im Frühjahr und im Herbst. Zusätzlich kommt der LARD in den Sommermonaten zu einer zweitägigen Klausurtagung zusammen.