Die Geschäftsstelle hat einen Hinweis erhalten, dass mit Wirkung zum 01.07.2020 eine Änderung des Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) erfolgt.
Im Anhang finden Sie hierzu das Rundschreiben des GKV Spitzenverband nebst Anlagen zu Ihrer Information.
Die Änderung zum 01.07.2020 ist eine Stichtagsregelung. Eine Übergangsfrist zur Verwendung des alten Musters ist nicht vorgesehen.